ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
Vertragsbedingungen Tanzclub:
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Anmeldung.
2. Die Mitgliedschaft im Club verlängert sich jeweils auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht mit einer Frist von 1 Monat vom Teilnehmer oder der Tanzschule gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich, per Fax, über den Kündigungsbutton online oder per E-Mail zu erfolgen.
3. Vorzeitig ist die Mitgliedschaft im Club außerordentlich aus wichtigem Grund kündbar.
Als wichtiger Grund für die Kündigung durch den Teilnehmer gilt insbesondere die ärztlich bescheinigte Krankheit oder Verletzung, die die weitere Teilnahme voraussichtlich nicht nur kurzfristig unmöglich macht.
Gleiches gilt für den/die Tanzpartner/in des/ der Teilnehmers/in, der /die sich gleichzeitig für den Club angemeldet hat (Paar).
Die außerordentliche Kündigung ist in diesem Fall unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung zum Ende des laufenden Monats zulässig.
Die Mitgliedschaft im 6- bzw. 12-Monats-Club ist im Fall des Umzugs aus dem Einzugsbereich der Tanzschule mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar.
4. Jeder Teilnehmer kann jederzeit mit Wirkung zum auf die Erklärung folgenden Ersten des Folgemonats von einem Club kürzerer Laufzeit in einen Club längerer Laufzeit wechseln. Die längere Laufzeit beginnt mit dem Ersten auf die Erklärung folgenden Monats.
5. Der Club-Beitrag ist jeweils monatlich im Voraus kosten- und spesenfrei an die Tanzschule zu bezahlen. Erteilt der Teilnehmer der Tanzschule ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug des Beitrags von seinem Konto, wird der Club-Beitrag jeweils monatlich im Voraus für
den jeweiligen Monat eingezogen.
6. Der Club-Beitrag ist auch während der Tanzschulferien weiter zu entrichten. Die Tanzschule ist berechtigt, die Schule für höchstens 10 Wochen im Kalenderjahr wegen Ferien zu schließen. Die Ferien werden rechtzeitig angekündigt.
7. Die Tanzschule ist bemüht, Wünsche der Teilnehmer in Bezug auf Wochentag und Stunde des Tanzunterrichtes weitestmöglich zu berücksichtigen. Sie muss sich jedoch vorbehalten, Tag und/oder Uhrzeit der jeweiligen Tanzstunden aus organisatorischen Gründen zu ändern.
8. An gesetzlichen Feiertagen ist die Tanzschule geschlossen.
9. Die Tanzschule haftet dem Teilnehmer auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn der Schaden beruht auf einer Anweisung der Tanzschule oder ihrer Mitarbeiter.
10. Die Hausordnung der Tanzschule ist Vertragsbestandteil und vom Teilnehmer zu beachten.
11. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur verbindlich, wenn sie von der Tanzschule schriftlich bestätigt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kurs:
1. Die Kursgebühr ist mit Anmeldung zur Zahlung fällig. Sie ist jedenfalls vor Beginn der ersten Tanzstunde zu entrichten.
2. Der Kursteilnehmer versichert, zum Zeitpunkt der Anmeldung körperlich gesund und in der Lage zu sein, den Tanzsport auszuüben.
3. Die Tanzschule ist bemüht, den gebuchten Tanzkurs zu dem auf der Anmeldung genannten Wochentag und zu der auf der Anmeldung genannten Zeit durchzuführen. Die Tanzschule behält sich jedoch vor, aus organisatorischen Gründen Tag und/oder Zeitpunkt der Tanzstunde zu verlegen. In diesem Fall ist der Teilnehmer zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt. Die anteilige Kursgebühr für noch nicht absolvierte Tanzstunden wird zurückerstattet.
4. Die Tanzschule muss sich vorbehalten, einen Tanzkurs ersatzlos zu streichen, wenn zu wenig Anmeldungen hierfür vorliegen. In diesem Fall ist die Kursgebühr nicht fällig, bereits bezahlte Kursgebühren werden nach Wahl des Teilnehmers zurückerstattet oder im Wege der Gutschrift für einen anderen Tanzkurs verrechnet.
5. Fällt die Tanzstunde turnusmäßig auf einen gesetzlichen Feiertag, so ist die Tanzschule berechtigt, diese Stunde ausfallen zu lassen und anderweitig nachzuholen.
6. Die Teilnahme am Tanzkurs kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Wichtiger Grund für die Kündigung durch den Teilnehmer ist insbesondere ärztliche bescheinigte Krankheit oder Verletzung, die die weitere Teilnahme am Kurs unmöglich macht. In diesem Fall schuldet der Teilnehmer die Kursgebühr für die nicht mehr stattfindenden Tanzstunden nur in hälftiger Höhe. Der Teilnehmer kann alternativ eine Gutschrift in voller Höhe der nicht mehr stattfindenden Tanzkurse, einzulösen bei Anmeldung zu einem anderen Tanzkurs oder einem Tanzclub, verlangen.
7. Die Tanzschule haftet dem Teilnehmer auf Schadensersatz -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jeder Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf das 15-fache der Kursgebühr.
8. Die Hausordnung der Tanzschule ist Vertragsbestandteil und vom Teilnehmer zu beachten.
9. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur verbindlich, wenn sie von der Tanzschule schriftlich bestätigt sind.
Vertragsbedingungen Tanzclub:
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Anmeldung.
2. Die Mitgliedschaft im Club verlängert sich jeweils auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht mit einer Frist von 1 Monat vom Teilnehmer oder der Tanzschule gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich, per Fax, über den Kündigungsbutton online oder per E-Mail zu erfolgen.
3. Vorzeitig ist die Mitgliedschaft im Club außerordentlich aus wichtigem Grund kündbar.
Als wichtiger Grund für die Kündigung durch den Teilnehmer gilt insbesondere die ärztlich bescheinigte Krankheit oder Verletzung, die die weitere Teilnahme voraussichtlich nicht nur kurzfristig unmöglich macht.
Gleiches gilt für den/die Tanzpartner/in des/ der Teilnehmers/in, der /die sich gleichzeitig für den Club angemeldet hat (Paar).
Die außerordentliche Kündigung ist in diesem Fall unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung zum Ende des laufenden Monats zulässig.
Die Mitgliedschaft im 6- bzw. 12-Monats-Club ist im Fall des Umzugs aus dem Einzugsbereich der Tanzschule mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar.
4. Jeder Teilnehmer kann jederzeit mit Wirkung zum auf die Erklärung folgenden Ersten des Folgemonats von einem Club kürzerer Laufzeit in einen Club längerer Laufzeit wechseln. Die längere Laufzeit beginnt mit dem Ersten auf die Erklärung folgenden Monats.
5. Der Club-Beitrag ist jeweils monatlich im Voraus kosten- und spesenfrei an die Tanzschule zu bezahlen. Erteilt der Teilnehmer der Tanzschule ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug des Beitrags von seinem Konto, wird der Club-Beitrag jeweils monatlich im Voraus für
den jeweiligen Monat eingezogen.
6. Der Club-Beitrag ist auch während der Tanzschulferien weiter zu entrichten. Die Tanzschule ist berechtigt, die Schule für höchstens 10 Wochen im Kalenderjahr wegen Ferien zu schließen. Die Ferien werden rechtzeitig angekündigt.
7. Die Tanzschule ist bemüht, Wünsche der Teilnehmer in Bezug auf Wochentag und Stunde des Tanzunterrichtes weitestmöglich zu berücksichtigen. Sie muss sich jedoch vorbehalten, Tag und/oder Uhrzeit der jeweiligen Tanzstunden aus organisatorischen Gründen zu ändern.
8. An gesetzlichen Feiertagen ist die Tanzschule geschlossen.
9. Die Tanzschule haftet dem Teilnehmer auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn der Schaden beruht auf einer Anweisung der Tanzschule oder ihrer Mitarbeiter.
10. Die Hausordnung der Tanzschule ist Vertragsbestandteil und vom Teilnehmer zu beachten.
11. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur verbindlich, wenn sie von der Tanzschule schriftlich bestätigt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kurs:
1. Die Kursgebühr ist mit Anmeldung zur Zahlung fällig. Sie ist jedenfalls vor Beginn der ersten Tanzstunde zu entrichten.
2. Der Kursteilnehmer versichert, zum Zeitpunkt der Anmeldung körperlich gesund und in der Lage zu sein, den Tanzsport auszuüben.
3. Die Tanzschule ist bemüht, den gebuchten Tanzkurs zu dem auf der Anmeldung genannten Wochentag und zu der auf der Anmeldung genannten Zeit durchzuführen. Die Tanzschule behält sich jedoch vor, aus organisatorischen Gründen Tag und/oder Zeitpunkt der Tanzstunde zu verlegen. In diesem Fall ist der Teilnehmer zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt. Die anteilige Kursgebühr für noch nicht absolvierte Tanzstunden wird zurückerstattet.
4. Die Tanzschule muss sich vorbehalten, einen Tanzkurs ersatzlos zu streichen, wenn zu wenig Anmeldungen hierfür vorliegen. In diesem Fall ist die Kursgebühr nicht fällig, bereits bezahlte Kursgebühren werden nach Wahl des Teilnehmers zurückerstattet oder im Wege der Gutschrift für einen anderen Tanzkurs verrechnet.
5. Fällt die Tanzstunde turnusmäßig auf einen gesetzlichen Feiertag, so ist die Tanzschule berechtigt, diese Stunde ausfallen zu lassen und anderweitig nachzuholen.
6. Die Teilnahme am Tanzkurs kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Wichtiger Grund für die Kündigung durch den Teilnehmer ist insbesondere ärztliche bescheinigte Krankheit oder Verletzung, die die weitere Teilnahme am Kurs unmöglich macht. In diesem Fall schuldet der Teilnehmer die Kursgebühr für die nicht mehr stattfindenden Tanzstunden nur in hälftiger Höhe. Der Teilnehmer kann alternativ eine Gutschrift in voller Höhe der nicht mehr stattfindenden Tanzkurse, einzulösen bei Anmeldung zu einem anderen Tanzkurs oder einem Tanzclub, verlangen.
7. Die Tanzschule haftet dem Teilnehmer auf Schadensersatz -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jeder Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf das 15-fache der Kursgebühr.
8. Die Hausordnung der Tanzschule ist Vertragsbestandteil und vom Teilnehmer zu beachten.
9. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur verbindlich, wenn sie von der Tanzschule schriftlich bestätigt sind.